AGB

GESCHÄFTS- LIEFER- und ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Angebot (Kostenvoranschlag):

Angebote (Kostenvoranschläge) werden nach besten Wissen und Gewissen erstellt. Kostenvoranschläge beziehen sich auf das Ausstellungsdatum. Zusätzliche Kosten, die im Kostenvoranschlag nicht berücksichtigt werden konnten, werden gesondert verrechnet. Alle in Angeboten genannten Preise bleiben fix, wenn der Arbeitsauftrag innerhalb eines Monates in Auftrag gegeben wird. Die folgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen sind wesentlicher Teil jedes Anbotes und Auftrages, es gilt österreichisches Recht.

Auftrag:

Für alle Aufträge gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen als vereinbart. Abweichungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Preise: Mit Erscheinen dieser Preisliste verlieren frühere Listen ihre Gültigkeit. Alle genannten Preise sind Nettopreise. Preisänderungen insbesondere wegen Steigerung der Gestehungskosten sind vorbehalten. Alle Preise sind in EUR angegeben. Auf Dental Artikel (Durchlaufmaterial) werden 20 % Dispositionszuschlag hinzugerechnet. Zähne, Konfektionsteile, Metalle und Legierungen sind in den Preisen nicht enthalten und werden extra mit den üblichen Aufschlägen und Materialverlusten verrechnet. Für diese nicht selbst produzierten Komponenten haftet das Labor nicht, es kann jedoch ihm gegen den Erzeuger wegen Mangels zustehenden Ansprüchen an den Kunden abtreten. Auf angelieferte Teile und Material, für die auch ein Verarbeitungszuschlag erhoben werden kann, wird keine Haftung übernommen.

Normen und Gesetze:

Sämtlich anfallende Arbeiten werden nach den grundlegenden Anforderungen des Medizinproduktegesetzes unter Einhaltung der betrieblichen Herstellungsdokumentation sowie der Verarbeitungsanleitung für die verwendeten Materialien, in der vom Auftraggeber festgelegten Ausführung, nach dem Stand der Technik hergestellt. Edelmetall: Bei Edelmetalllegierungen wird für Schwund und Schleifverlust ein Aufschlag von 25 % auf das fertige Werkstück hinzugerechnet.

Lieferung:

Postversand in ganz Österreich per Express Briefsendung einmal täglich. Verpackungskosten, Versicherungskosten und Porto gehen zu Lasten des Käufers. Termine: Die Lieferfristen werden nach bestem Wissen angegeben und sind freibleibend. Wir sind bemüht, die genannten Lieferzeiten einzuhalten. Sollte das in einem einzelnen Fall nicht gelingen, ist der Käufer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen berechtigt. Die gewünschten Teillieferungen (Zwischenproben) gelten als einzelnes Geschäft. Es wird angestrebt, die anfallenden Aufträge in den bekannt gemachten Mindestzeiten durchzuführen; wird von Seiten des Auftraggebers eine schnellere Durchführung des Auftrages gewünscht, sind die anfallenden Mehrkosten vom Auftraggeber zu tragen.

Gefahrenübergang:

Der Versand und Transport erfolgt auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht über, wenn die Ware das Labor verlässt. Die Lieferung ist erfüllt mit dem Abgang aus dem Labor.

Beanstandung, Mängel und Gewährleistung:

Wir garantieren für einen einwandfreien Sitz der fertig gestellten Arbeiten am Modell. Beanstandungen, Mängel und Fehler sind uns unverzüglich nach bekannt werden mitzuteilen und durch Vorlage eines neuen Abdruckes und des alten Modells zu belegen. Etwaige Beanstandungen können innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung unter Vorlage des alten und eines neuen Modells bei gleichzeitiger Angabe des Lieferdatums berücksichtigt werden, andernfalls gilt das Produkt als ordnungsgemäß geliefert und abgenommen. Dem Kunden wird bei Erfüllung der Liefer- und Zahlungsbedingungen Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit auf die Werkarbeit während der Dauer von zwei Jahren gegeben. Wird das gelieferte Produkt ergänzt, von fremder Seite oder durch Einbau fremder Teile verändert, erlischt die Gewährleistung. Die Gewährleistung wird durch Reparatur oder Ersatz erfüllt. Es werden nur Teile ersetzt, die Fehler aufweisen. Gewährleistungsansprüche müssen nach Mangelfeststellung innerhalb 14 Tagen dem Hersteller mitgeteilt werden. Die Gewährleistung erlischt, wenn Laborangaben zur Behandlung des Produktes nicht eingehalten werden. Die aufgewendeten Löhne und Kosten für den Ein- und Ausbau sind vom Kunden zu tragen. Es besteht kein Anspruch auf Wandlung oder Minderung. Natürlicher Verschleiß, Fahrlässigkeit, unsachgemäße Behandlung oder Gewalteinwirkung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Das Labor haftet gemäß § 9 PHG nicht für Sachschäden, die der Kunde im Rahmen seines Unternehmens erleidet. Regressansprüche bei der Haftung des Kunden durch das PHG, Einschränkungen jeglicher Art, der für das Labor resultierenden Verpflichtungen sowie die dem Kunden zustehenden Ansprüche nach diesem Gesetz oder anderen Bestimmungen werden ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre. Alle weiteren Schadenersatzansprüche, insbesondere Folgeschäden und Arbeitskosten des Auftraggebers, sind generell ausgeschlossen. Wenn unzulässige Veränderungen an unseren Produkten vorgenommen werden, entfällt die Gewährleistung. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder wegen Verzuges sind ausgeschlossen, sofern diese Umstände nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch das Labor verschuldet sind.

Zahlung und Zinsen:

Die Rechnungen sind zahlbar sofort, ohne Abzug zum Ausstellungsdatum. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungszieles sind wir berechtigt, vom Tag der Fälligkeit an die jeweils gültigen Kontokorrentkreditzinsen der Hausbank zu verrechnen. Alle durch Zahlungsverzug verursachten Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Eine Aufrechnung von Gegenforderungen findet nicht statt. Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum.

Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist Wien.

Sonstiges:

Durch die einmalige Übergabe dieser Geschäftsbedingungen gelten diese für alle zukünftigen Aufträge. Auftragserteilung bedingt Anerkennung vorstehender Richtpreise und der Liefer- und Zahlungsbedingungen. Änderung oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen haben keine Gültigkeit. Sollten einzelne Punkte dieser Geschäftsbedingungen, aus welchen Gründen auch immer, nichtig oder ungültig sein, bleiben die übrigen Punkte aufrecht.